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   BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U   

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https://dejure.org/1958,4956
BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U (https://dejure.org/1958,4956)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1958 - VI 309/57 U (https://dejure.org/1958,4956)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1958 - VI 309/57 U (https://dejure.org/1958,4956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Behandlung von Ehegatten - Besonderer Freibetrag im Lohnsteuerverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 67, 77
  • DB 1958, 672
  • BStBl III 1958, 302
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.01.1958 - VI 9/56 S

    Behandlung von Sonderausgaben bei getrnnter Veranlagung im Verhältnis zur

    Auszug aus BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U
    Der Senat hat in der Entscheidung VI 9/56 S vom 24. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 77) unter Berufung auf § 26a Abs. 2 und 3 EStG 1957 bereits ausgesprochen, daß Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei zusammen lebenden Ehegatten, die veranlagt werden, einheitlich zu berechnen sind, gleichviel, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt veranlagt werden und wer von beiden Ehegatten die Ausgaben geleistet hat oder zur Leistung verpflichtet war.

    Wegen des Grundsatzes der sogenannten Individualbesteuerung der Ehegatten, auf den sich das Finanzgericht berufen hat, wird auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 231/56 S vom 3. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 27) und das weitere Urteil des Senats VI 9/56 S hingewiesen.

    Die Rechtslage ist durch die Neuregelung der Ehegattenbesteuerung im Gesetz vom 26. Juli 1957 insoweit nicht geändert worden, wie sich im einzelnen aus der Entscheidung des Senats VI 9/56 S und den vorstehenden Rechtsausführungen ergibt.

  • BFH, 28.02.1958 - VI 132/56 U

    Nachweispflicht des Lohnsteuerfreibetrag wegen erhöhter Sonderausgaben bei

    Auszug aus BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U
    Für die Sonderausgaben hat der Senat in der Entscheidung VI 132/56 U vom 28. Februar 1958 (BStBl 1958 III S. 196) bereits ausgesprochen, daß Sonderausgaben von Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, zusammenzurechnen und steuerfreie Beträge nur insoweit auf den Lohnsteuerkarten der Ehegatten einzutragen sind, als die Summe der Sonderausgaben die Summe der in der Lohnsteuertabelle berücksichtigten Sonderausgabenpauschbeträge übersteigt.
  • BFH, 12.12.1956 - VI 16/55 U

    Berechnung des Freibetrags für Sonderausgaben bei zwei berufstätigen Eheleuten -

    Auszug aus BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U
    Es soll damit eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Arbeitnehmer-Ehegatten gegenüber anderen Ehegatten, die nicht beide Arbeitnehmer sind, vermieden werden (vgl. Urteil VI 16/55 U vom 12. Dezember 1956, Slg. Bd. 64 S. 200, BStBl 1957 III S. 77).
  • BFH, 17.11.1955 - IV 239/54 U

    Berechnung der Mehrbelastungsgrenze bei Ehegatten, die beide berufstätig sind -

    Auszug aus BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U
    Im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 239/54 U vom 17. November 1955 (Slg. Bd. 62 S. 49, BStBl 1956 III S. 19) ist entschieden worden, daß auch bei Ehegatten, die beide in einem selbständigen Dienstverhältnis stehen, zur Berechnung der Mehrbelastungsgrenze das gemeinsame Einkommen beider Ehegatten zugrunde zu legen ist.
  • BFH, 03.12.1957 - I 231/56 S

    Steuerrechtliche Behandlung des "Gehalts" der Ehefrau, die im Betrieb des Mannes

    Auszug aus BFH, 09.05.1958 - VI 309/57 U
    Wegen des Grundsatzes der sogenannten Individualbesteuerung der Ehegatten, auf den sich das Finanzgericht berufen hat, wird auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 231/56 S vom 3. Dezember 1957 (BStBl 1958 III S. 27) und das weitere Urteil des Senats VI 9/56 S hingewiesen.
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